Meldungen zur 2. Regatta SCHC in Prien
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Einverständniserklärung Download Formular für Teilnehmer unter 18 Jahren (bitte ausdrucken und unterschrieben mitbringen!
Allgemeine Hinweise, Einverständniserklärung und Haftungsausschluss
Die nachfolgenden Regelungen gelten nicht für die angemeldete Veranstaltung an sich, sondern beziehen den Zeitraum vor und nach der Veranstaltung sowie die An- und Abreise mit ein.
Teilnahmeberechtigt ist nur, was hiermit bestätigt wird, wer mindestens 15 min ohne Schwimmhilfe schwimmen kann oder ein entsprechendes Schwimmabzeichen besitzt.
Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers/Bootsführerin, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm/ihr, er/sie übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine/ihre Crew. Der/die Bootsführer/Bootsführerin ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten der Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich. Eine entsprechende Bootshaftpflichtversicherung ist abgeschlossen.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber den Teilnehmern.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach-und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die den Teilnehmern während oder im Zusammenhang mit der Teilnah-me an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertrags-wesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von einer persönlichen Schadenersatzhaftung hiermit auch die Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Datenschutzhinweise
Einwilligungserklärung für die Veröffentlichung von persönlichen Daten
Zur Organisation der Veranstaltung und zur Information für die Teilnehmer werden personen-bezogenen Daten, die uns die Regattateilnehmenden mit ihrer Meldung zur Veranstaltung über-mitteln verarbeitet. Es sind dies u.a. Name, Anschrift, EMail-Adresse, Verein, Bootstyp, Segelnum-mer und bei Regatten mit Alterswertungen der Geburtsjahrgang.
Der Veranstalter weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewähr-leistung des Datenschutzes getroffen wurden (z.B. durch die Nutzung der TLS Verschlüsselung). Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Daten im Internet ein umfas-sender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt der/die Betreffende die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass:
- die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen,
- die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) und die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert ist.
Recht am Bild
Alle Teilnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltung aufgenom-mene Fotografien von Booten und/oder Mannschaftsmitgliedern in den Medien des Vereins (z.B. Homepage, Vereinszeitung, Vereinschronik, Werbebroschüren) sowie zur Weiterleitung an Print- oder Online-Medien durch die Veranstalter unwiderruflich und unentgeltlich verwendet werden dürfen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.